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Newsletter vom 02.06.2026

Liebe Nesto-Kunden,

Monatsende, 14 Uhr: Die Lohnabrechnung steht an, aber eine Urlaubsabgeltung fehlt im Export. Also doch wieder manuell nachtragen, Werte prüfen, hoffen, dass nichts vergessen wurde. Genau solche Momente wollen wir Ihnen ersparen. In dieser Ausgabe zeigen wir Ihnen zwei Neuerungen aus dem Mai, die Ihre Lohnprozesse spürbar entlasten.

Urlaubsabgeltungen direkt im Lohnexport abbilden

Offene Urlaubstage können ab sofort abgegolten und direkt über die Lohnvorbereitung exportiert werden. Ein durchgängiger Prozess ohne manuellen Zwischenschritt.

Was ist neu?
Urlaubsabgeltungen, die im Urlaubskontingent eines Mitarbeiters konfiguriert werden, fließen jetzt automatisch in den Payroll-Export. Damit entfällt die manuelle Übermittlung an die Lohnbuchhaltung. Zusätzlich werden Urlaubsabgeltungen an folgenden Stellen sichtbar:

  • Mitarbeiterdetails – auf einen Blick nachvollziehbar, welche Tage abgegolten wurden

  • Weitere Exporte – auch außerhalb des Lohnexports transparent einsehbar

So funktioniert's

  1. Im Urlaubskontingent des Mitarbeiters eine Abgeltung zu einem bestimmten Stichtag anlegen

  2. Neben ganzen Tagen sind auch Teilabgeltungen möglich (0,25 / 0,5 / 0,75 Tage)

  3. Beim nächsten Lohnexport wird die Abgeltung automatisch berücksichtigt

Die Einrichtung der Urlaubsabgeltung ist für Sie kostenlos – als Teil unseres Engagements, Ihre Prozesse so effizient und reibungslos wie möglich zu gestalten.

So läuft's ab: Füllen Sie einfach dieses Formular vollständig aus. Sobald alle Angaben bei uns eingegangen sind, richten wir die Urlaubsabgeltung innerhalb von drei Wochen für Ihre Standorte ein. Ohne weiteren Aufwand Ihrerseits. NEU ab Juni 2026: Urlaubsabgeltung ab sofort in Lohnexport möglich – Formular ausfüllen

Ihre Vorteile auf einen Blick:

  • Kein manueller Zwischenschritt mehr bei Urlaubsabgeltungen

  • Automatische Übernahme in den Payroll-Export

  • Volle Transparenz in den Mitarbeiterdetails und weiteren Exporten

  • Kostenlos und ohne Zusatzaufwand für Sie

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Arbeitszeitkonten vor rückwirkenden Änderungen schützen

Dienstagmorgen, der Lohnlauf für April steht an. Bisher konnte es passieren, dass eine nachträgliche Korrektur in einem älteren Monat das gesamte Arbeitszeitkonto neu berechnete, obwohl die Abrechnung längst abgeschlossen war. Ab sofort friert Nesto abgeschlossene Monate ein:

Wenn Sie im Nachgang eine Korrektur in einem älteren Monat vornehmen (z.B. eine Krankmeldung oder Arbeitszeiten nachtragen), hat diese Änderung nur dann Einfluss auf den Stand des Arbeitszeitkontos, wenn sie innerhalb der letzten 8 Monate liegt.

Änderungen, die älter als 8 Monate sind, haben keinen Einfluss mehr auf den AZK-Stand. So wird verhindert, dass unkontrolliert das gesamte Arbeitszeitkonto seit Vertragsbeginn neu kalkuliert wird.

Wir arbeiten weiter daran, Ihnen im Tagesgeschäft den Rücken freizuhalten. Wenn Sie Fragen zu den neuen Funktionen haben oder Unterstützung bei der Einrichtung brauchen, melden Sie sich jederzeit bei uns. Bis zur nächsten Ausgabe, Ihr Nesto-Team.

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